Die E-Rechnungsplicht 2025 - das sollten Sie wissen.
18.11.2024Ab dem 1. Januar 2025 tritt die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht in Kraft, d.h. ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.
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